Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für alle von der Maier+Bünter AG mit ihren Kunden abgeschlossenen Verträge und bilden integrierenden Bestandteil derselben. Mit einem Kunden schriftlich abgeschlossene Einzelverträge gehen den AGB vor, sofern sie damit in Widerspruch
Die Maier+Bünter AG ist nicht an Geschäftsbedingungen des Kunden gebunden, welche mit den vorliegenden AGB in Widerspruch stehen, diese ersetzen oder abändern.
2. Vertragsbeginn
Ein Vertrag mit einem Kunden tritt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Maier+Bünter AG bzw. durch die vorbehaltlose mündliche oder schriftliche Annahme einer schriftlichen Offerte der Maier+Bünter AG durch den Kunden in Kraft.
3. Preise und Zahlungskonditionen
Ab Versand einer Offerte sind die offerierten Preise für 3 Monate
Die Mehrwertsteuer ist in den offerierten Preisen nicht
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innert 30 Tagen seit dem Rechnungsdatum Abzüge von den Rechnungsbeträgen, insbesondere Skonti, dürfen nicht vorgenommen werden.
Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung oder Abnahme der Lieferung und Leistung aus Gründen, die die Maier+Bünter AG nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht werden oder wenn unwesentliche Teile fehlen, die den Gebrauch der Lieferung oder Leistung nicht verunmöglichen.
Hält der Kunde die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne weitere Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins von 5% a. zu entrichten. Die Zahlung von Verzugszinsen befreit den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht, seinen übrigen Vertragspflichten oder seine Pflicht, Schadenersatz zu leisten. Solange der Zahlungsverzug andauert, ist die Maier+Bünter AG weiter berechtigt, sämtliche Lieferungen aus dem Vertrag und aus anderen Geschäften mit dem Kunden einzustellen.
Die Verrechnung mit allfälligen Forderungen des Kunden ist
Eventuelle Einwände gegen eine Rechnung sind innert 5 Tagen seit Erhalt der Rechnung schriftlich Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als vom Kunden genehmigt.
4. Eigentumsvorbehalt
Maier+Bünter AG bleibt Eigentümerin ihrer gesamten Lieferungen und Leistungen, bis sie die Zahlungen gemäss Vertrag nebst allfälligen Zinsen und Kosten vollständig erhalten hat. Sie ist jederzeit berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im entsprechenden Register am Sitz des Kunden eintragen zu lassen.
Der Kunde verpflichtet sich, bei der Erfüllung von Formerfordernissen des Eigentumsvorbehaltes auf erste Aufforderung
5. Lieferbedingungen
Die Maier+Bünter AG ist berechtigt, die Produkte in Teilsendungen auszuliefern.
Angegebene Lieferfristen und -termine sind unverbindlich und können sich ändern. Die Maier+Bünter AG gerät erst dann in Schuldnerverzug, nach sie trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung des Kunden den Vertrag nicht erfüllt. Gerät die Maier+Bünter AG in Schuldnerverzug, kann der Kunde einzig vom Vertrag zurücktreten und allfällige bereits bezahlte Rechnungsbeträge von Maier+Bünter AG zurückfordern. Jede weitergehende Haftung seitens der Maier+Bünter AG für Frist- oder Terminüberschreitungen, insbesondere Schadenersatz für Verzugsschäden, wird soweit gesetzlich zulässig wegbedungen.
Nutzen und Gefahr an der bestellten Ware geht auf den Kunden über, wenn die Ware zur Versendung abgegeben wurde. Bei Selbst- abholung durch den Kunden ab dem Lager in Kloten geht Nutzen und Gefahr über, sobald die Maier+Bünter AG dem Kunden die Abholbereitschaft angezeigt
Sämtliche Preise verstehen sich ab dem Lager in Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt auf Kosten des Kunden.
Dem Kunden werden pro gelieferte Palette weitere CHF 15.00 verrechnet; bei Retournierung der Paletten werden CHF 12.00 pro Palette zurückerstattet.
Der Kunde hat dafür besorgt zu sein, dass die Lieferung an dem von der Maier+Bünter AG angezeigten Lieferdatum von ihm oder einem von ihm beauftragten Dritten entgegengenommen wird. Die Maier+Bünter AG bzw. der eingesetzte Transporteur ist berechtigt, die Lieferung vor den Räumlichkeiten des Kunden zu deponieren, wenn der Kunde bzw. ein beauftragter Dritter am angezeigten Liefertermin (zu Geschäftszeiten) nicht anwesend
Die Maier+Bünter AG ist nach freiem Ermessen berechtigt, für die Erfüllung des Vertrages Sublieferanten, Subunternehmer und andere Dritte beizuziehen.
6. Mängelrüge
Weist eine Lieferung bzw. eine Teillieferung Mängel auf, so hat der Kunde diese unverzüglich, spätestens aber innert 3 Arbeitstagen nach Übernahme der Ware, auf jeden Fall aber vor dem Einbau der Ware, schriftlich bei der Maier+Bünter AG geltend zu machen. Dabei sind die behaupteten Mängel genau zu Sofern es sich um einen versteckten Mangel handelt, so hat der Kunde den Mangel innerhalb von 3 Arbeitstagen nach dessen Entdeckung schriftlich und begründet gegenüber der Maier+Bünter AG zu melden.
Wird die Mängelrüge nicht innert Frist erhoben, so gilt die Lieferung bzw. die Teillieferung als
Beanstandungen der gelieferten Ware befreien den Kunden nicht von der Pflicht zur termingerechten
Beanstandete Ware darf unter keinen Umständen eingebaut Bei Missachtung gehen Folgekosten zu Lasten des Kunden.
Erst beim Verlegen erkennbare Mängel sind unmittelbar nach dem Beginn der Verlege-Arbeiten zu rügen, d.h. spätestens nach dem Verlegen von 1-2 m².
Diese Bestimmungen gelten auch dann, wenn der Käufer die Ware nicht persönlich
Der Kunde wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass Nuancen-Unterschiede zwischen den Mustern der Ausstellung und den Lieferungen auftreten können. Es kann bei gebrannten keramischen Platten und Naturstein-Platten keine Gewähr für Nuancen- Gleichheit übernommen Es handelt sich dabei nicht um Fehler/Mängel der verwendeten Rohstoffe oder deren Verarbeitung, sondern vielmehr um eine natürliche Eigenschaft (SIA 248).
7. Retourwaren
Die Rücknahme von Materialien erfolgt nur nach vorgängiger Einwilligung der Maier+Bünter AG und unter Vorweisung von Rechnungs- oder Lieferscheinkopie mit einem Abzug von 30% des Allfällige Transport- und Entsorgungskosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Ein Rechtsanspruch auf Rücknahme besteht
8. Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistungsfrist für Mängelrechte des Kunden beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit der Abhol- bzw. Versandbereitschaft.
Die Mängelrechte des Kunden bestehen nach Wahl der Maier+Bünter AG in unentgeltlichem Ersatz des mangelhaften Materials oder angemessener Preisreduktion.
Maier+Bünter AG schliesst jegliche Gewährleistung aus:
wenn die Waren nicht ordnungsgemäss kontrolliert werden und die Mängelrüge nicht fristgerecht erfolgt;
wenn ein Schaden auf eine Verlegung durch den Kunden oder durch Dritte zurückzuführen ist, welche nicht den einschlägigen SIA-Normen oder anerkannten Regeln der Baukunst entspricht oder sonstwie fehlerhaft ist;
wenn der Kunde oder ein Dritter unsachgemässe Änderungen oder Reparaturen vornimmt;
wenn der Kunde, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend geeignete Massnahmen zur Schadensminderung trifft;
bei unsachgemässer Verwendung, Behandlung, Reinigung Wartung, bei natürlicher Abnützung, bei übermässiger Beanspruchung und ähnlichen Fällen.
Eine Haftung für zugesicherte Eigenschaften wird nur für jene Eigenschaften übernommen, die in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als zugesichert bezeichnet Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist.
Die Maier+Bünter AG lehnt Ansprüche auf Schadenersatz, Auflösung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung, insbesondere infolge Warenmangels oder Lagerknappheit
Für Schäden, die beim Entlad entstehen, haftet ausschliesslich der Der Sachverhalt ist deshalb mit dem vor Ort anwesenden Chauffeur direkt festzustellen und schriftlich festzuhalten.
Die Maier+Bünter AG haftet gegenüber dem Kunden nur für grobfahrlässig oder absichtlich verursachte Schäden im Zusammenhang mit der Lieferung von Produkten.
Jede weitergehende vertragliche Haftung oder ausservertragliche Haftung, insbesondere für direkte oder indirekte Mangelfolgeschäden, wird hiermit, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.
Diese Wegbedingung der Haftung gilt auch für die vertragliche und ausservertragliche Haftung der Maier+Bünter AG im Zusammenhang mit Schäden, welche auf Handlungen oder Unterlassungen der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Hilfspersonen der Maier+Bünter AG zurückzuführen sind, sowie für die persönliche, vertragliche und ausservertragliche Haftung dieser Personen.
9. Besondere Bestimmungen
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, oder sollten die AGB eine Lücke aufweisen, ist die Wirksamkeit bzw. die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht Eine unwirksame bzw. ungültige Bestimmung ist durch die Auslegung zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Sinngehalt und dem erstrebten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen bzw. ungültigen Bestimmung am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke.
Auf diese AGB und auf den Vertrag mit dem Kunden ist schweizerisches Recht
Die Gerichte am Sitz der Maier+Bünter AG sind für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen dem Kunden und der Maier+Bünter AG ausschliesslich zuständig.
Die Maier+Bünter AG hat jedoch das Recht, den Kunden auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitz oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.